Die Gemeinde Ascha, sowie die KLJB Ascha vereinbaren hiermit im Bewusstsein auf eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit folgende Hausordnung für die Benutzung der
Jugendräume:
- Die Jugendräume können Mittwochs und Donnerstags von 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr und Freitags und Samstags von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen kann der Jugendraum
von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr benutzt werden. Ausnahme ist die Benutzung in den Schulferien, in denen die Jugendräume auch an den übrigen Tagen benutzt werden dürfen. Zum Putzen oder für Versammlungen
dürfen die Jugendräume für die Dauer der Arbeit bzw. Versammlungen auch außerhalb der Öffnungszeiten benutzt werden. Aufgrund gesetztlicher Vorschriften (Jugendschutzgesetz) ist ab 22:00 Uhr der
Lärmpegel auf Zimmerlautstärke zu senken. Weiter sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes zu beachten.
- Der Gemeinde als Eigentümer obliegt es, von Zeit zu Zeit Aufsichtskontrollen durchzuführen und die Jugend während der angesetzten Öffnungszeiten unangemeldet zu besuchen, und die Einhaltung der
Vorschriften zu überwachen.
- Vor und nach den offiziellen Öffnungs- und Schließzeiten sind die Eltern allein für den Verbleib ihrer Töchter und Söhne zuständig und verantwortlich. Den Eltern der Mitglieder ist ein Abdruck
dieser Hausordnung auszuhändigen.
- Es wird je ein Schlüssel für den 1. und 2. Vorstand, sowie ein dritter Schlüssel (für den Wirt bzw. Putzdienst) ausgehändigt. Sollte jemand mit der Verwaltung des Hausschlüssels betraut werden,
so ist die betreffende Person nicht berechtigt, den Schlüssel an andere Personen weiterzugeben. Ein Nachmachen der Schlüssel ist ebenfalls verboten. Weiter ist darauf zu achten, dass die Eingangstür
im Erdgeschoß bei Benutzung geschlossen ist. Den Mitgliedern ist weiter ein Daueraufenthalt vor dem Gebäude nicht gestattet.
- Ein besonderer Wert wird auf die Reinhaltung des Raumes und der Außenanlagen gelegt. Das Sauberhalten und Reinigen der Jugendräume wird der Jugendführung zur Organisation übertragen. Die
Jugendräume und Toiletten sowie das Treppenhaus (EG und OG) sind mindestens 1-mal wöchentlich gründlich zu reinigen. Der Müll, sowie das Leergut sind mindestens wöchentlich zu entfernen, im Übrigen
nach Bedarf. Die Räume und das Treppenhaus müssen außerdem besenrein verlassen werden, Gläser und Flaschen sind aufzuräumen und die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln.
- Fahrzeuge aller Art könne geordnet hinter dem Bürgerhaus abgestellt werden. An- und Abfahrt sind so zu regeln, dass sie keine Lärmbelästigung darstellen.
- Parties, Geburtstagsfeiern oder ähnliches sind mindestens eine Woche vorher bei den Anliegern und dem Besitzer anzumelden. Sie sind nur inbegrenzter Zahl möglich und zwar 6-mal im Jahr. Die
Parties sowie der Aufenthalt dürfen von 19:00 Uhr bis 02:00 Uhr stattfinden. Generell ist das Jugenschutzgesetz zu beachten, das für jeden gut sichtbar in den Jugendräumen auszuhängen ist.
- Bezüglich des Rauchens und des Alokoholgenusses gilt ebenfalls das Jugenschutzgesetz und ist strikt einzuhalten. Rauchen ist grundsätzlich nur in der Teeküche oder hinter dem Bürgerhaus erlaubt.
Beim Verlassen des Raumes ist auf Brandsicherheit zu achten!
Die Räumlichkeiten sind nur Mitgliedern der KLJB Ascha zugänglich. Ausnahmen sind schriftlich (mit Name und Anschrift) bei der Gemeinde anzuzeigen (für regelmäßigen Besuch). Ferner sind das
Eintritts- sowie das Austrittsalter der gültigen Vereinssatzung zu entnehmen.
Reperatur- und Unterhaltsarbeiten obliegen der KLJB Ascha.
Grobfahrlässige Beschädigung aller Art sind durch die Verursacher zu ersetzen.
Setzt sich die KLJB Ascha über die Hausordnung hinweg, wird das Jugendheim 1 Monat geschlossen.
Schlussbestimmungen
Setzt sich die KLJB Ascha trotz Abmahnung über die Hausordnung hinweg, wird das Jugendheim bis auf weiteres ganz geschlossen.
Mit den notwendigen Bewirtschaftungsenergien (Strom, Wasser, Heizung) ist im gebotenen Maße sorgfältig umzugehen.